Der Betrieb, der sich selbst gehört: Eine White-Mirror-Zukunftsreportage über Verantwortungseigentum.

Die Szenen spielen in den nahen 2040ern, die Belege sind von heute. „Der Text“ ist das Ergebnis eines vollständigen Durchlaufs durch diese Methode, vom dystopischen Narrativ der Erbmonarchie bis zur fertigen Geschichte. Das Experiment dahinter: Bisher ist das Ergebnis der Methodenanwendung ein Welt-Steckbrief. Hier verprobe ich, ob sich die Welt auch im fertigen Text zeigt, in einer Geschichte, die man einfach lesen kann.

Stell dir vor, du fängst in den 2040ern in einem Betrieb an, der Metallteile fertigt, bei denen ein paar Mikrometer über einen Auftrag entscheiden. Im Bewerbungsgespräch klärt ihr das Gehalt, die Schichten und dazu eine Frage, die heute kaum jemand stellt: ab wann du bei Entscheidungen mitreden darfst. Denn dieser Betrieb gehört keinem Eigentümer, der ihn eines Tages an den Höchstbietenden verkauft oder an seine Kinder weitergibt. Er gehört sich selbst, gebunden gegen Verkauf und Vererbung. Wer hier arbeitet, bekommt mit den Jahren immer mehr zu sagen.

So beginnt der Tag von Aylin, vierunddreißig, Facharbeiterin, und er beginnt mit einem Gewinn. Vor drei Jahren hat ihre Schicht eine Fertigungslinie auf ein langsameres, genaueres Verfahren umgestellt, eine Wette auf drei Jahre, die zwei Quartale Gewinn gekostet hat. In vielen börsennotierten Firmen wäre das undenkbar gewesen, und Aylin hätte die Idee gar nicht erst vorgebracht. Hier hat die Schicht abgestimmt und sich die Zeit genommen, und heute hält genau diese Linie einen Auftrag, den die großen Wettbewerber nicht liefern. Ihre Entscheidung von damals hält sie heute in den Händen. Am Tor steht noch der Name der Gründerin, darunter kleiner: in gebundenem Eigentum.

Auch der Rhythmus ihres Tages gehört ihr. Dass hier vier Tage die Woche gearbeitet wird und die Schichten so liegen, wie sie liegen, hat die Belegschaft selbst beschlossen. Aylin hat dafür die Hand gehoben. In ihrem ersten Job, mit zwanzig, hing der Schichtplan am Montag am schwarzen Brett, und wer nachfragte, galt als schwierig. Sie hat lange gebraucht, um zu merken, wie viel dieses Hinnehmen sie gekostet hat. Die große Aussicht nach ganz oben gibt es hier dafür nicht, und wer noch davon träumt, der eine zu werden, der es schafft, vermisst sie womöglich.

Aylins Partnerin hat eine Stelle in einer anderen Stadt angenommen, und Aylin will mit. Jetzt zeigt die Bindung ihre Kehrseite. Ihr Anteil am Betrieb ist unverkäuflich. Wer geht, bekommt ihn über Jahre aus einem Ausgleichsfonds ausgezahlt, bei Aylin sind es vierzehn. Dieselbe Bindung, die ihr die Linie gesichert hat, hält jetzt sie fest. Schutz und Fessel sind ein Ding, aus zwei Richtungen gesehen.

Aylins Morgen ist erfunden. Heute gehört die Substanz, von der Menschen leben, ihre Betriebe und ihre Arbeit, oft einer kleinen Klasse, die sie besitzt, lenkt und wie früher Grund und Titel über Generationen weitergibt. In Aylins Welt hat die Firma aufgehört, ein Erbstück zu sein.

Wenn die Chefin geht, wem gehört dann die Firma?

Diese Frage stellt sich gerade Hunderttausenden. Der deutsche Mittelstand steht vor der größten Übergabewelle seiner Geschichte. Laut dem Nachfolge-Monitoring der KfW von Anfang 2026 wird für rund 569.000 Betriebe bis 2029 keine Fortführung angestrebt, das sind etwa 114.000 Aufgaben pro Jahr. Erstmals planen damit mehr Inhaber*innen eine Schließung als eine Nachfolge. Das Durchschnittsalter der Übergebenden liegt bei 65 Jahren. Eine ganze Gründergeneration geht von Bord, oft ohne Erben, der weitermachen will, und ohne passenden Käufer.

Helene, Anfang sechzig, kennt diese Frage von der anderen Seite. Sie hat den Betrieb gegründet, in dem Aylin heute arbeitet. Ihre Kinder leben andere Leben in anderen Städten und wollten ihn nie. Helene hat drei Wege. Sie kann zusperren und das Lebenswerk auslöschen. Sie kann an eine Gruppe verkaufen, die solche Betriebe aufkauft, die Substanz herauszieht und den Rest weiterreicht. Oder sie übergibt an die, die den Betrieb schon führen, die eigene Belegschaft. Helene hat den dritten Weg gewählt und ihn in eine Form gegossen, die den Betrieb für immer unverkäuflich und unvererbbar macht.

Das Prinzip dahinter heißt Verantwortungseigentum, und es ist älter, als es klingt. Gewinn und Vermögen bleiben dauerhaft im Unternehmen gebunden und dienen seinem Zweck, statt an Eigentümer auszuschütten. Große Namen funktionieren längst so, Bosch über eine Stiftungsstruktur, Zeiss über die Carl-Zeiss-Stiftung, der Outdoor-Hersteller Patagonia seit 2022, die Suchmaschine Ecosia per Verantwortungseigentum. Was für kleine und mittlere Betriebe lange fehlte, war eine eigene, einfache Rechtsform, und die schreibt der Gesetzgeber gerade. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2025 zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen bekannt, Justiz- und Finanzministerium haben sich auf ein Rahmenkonzept verständigt, Stand Anfang 2026, aufbauend auf einem akademischen Entwurf rund um die Bielefelder Juristin Anne Sanders.

Damit ist die Sache noch nicht rund. Ein Betrieb gegen Verkauf zu binden zähmt den Markt und teilt trotzdem keine Macht. Der Kreis derer, die wirklich entscheiden, kann eng bleiben. An die Stelle der alten Aktionäre tritt dann eine neue Treuhänder-Elite. Helene weiß das. Sie hält die schwerste Stimme im Betrieb und fragt sich, wann sie gehen muss, damit das Werk ohne sie weiterlebt. Geld binden ist das eine. Ob die, die heute besitzen und herrschen, ihre Kontrolle wirklich abgeben, sobald Recht und Steuer es leicht machen, ist die andere, offene Frage.

Was Dario sich erarbeitet

Wem ein Betrieb gehört, sagt noch nicht, wer in ihm entscheidet. In Aylins Zukunft fallen Verantwortung, Führung und Mitbestimmung stärker zusammen. Ein realer Vorläufer dafür sind Belegschaftsübernahmen, bei denen die Beschäftigten ihren Betrieb selbst übernehmen. In Großbritannien wechselten 2024 rund 560 Firmen über Treuhandmodelle in die Hand ihrer Beschäftigten. Nach Daten der Employee Ownership Association war das ein Rekordjahr. In einer gewöhnlichen GmbH stimmt das Kapital ab, wer mehr Anteile hält, hat mehr zu sagen. In Aylins Betrieb stimmt ab, wer die Arbeit macht und Verantwortung übernimmt, und diese Stimme stirbt mit dem Menschen, an niemanden wird sie vererbt.

Dario, achtundzwanzig, ist seit zwei Jahren dabei. In seinem Aufnahmegespräch hat er gefragt, wie lange es dauert, bis seine Stimme volles Gewicht hat, und erst danach gemerkt, dass sein Vater an dieser Stelle nach dem Gehalt gefragt hätte. Im vergangenen Winter, als ein großer Auftrag hereinkam und zwei aus der Stammschicht ausfielen, ist Dario drei Wochen lang über seinen Stand hinaus eingesprungen. Bezahlt hat ihn dafür niemand, denn eine Stimme lässt sich nicht kaufen. Aber Zeit im Betrieb zählt, und Dario hat beantragt, diese Wochen anzuerkennen und seine Wartezeit zu kürzen. Aus seinem Einzelfall wird eine Regel für alle nach ihm.

Dass die Stimme ausgerechnet mit den Jahren wächst, ist der erfundene Teil, die Belegschaftsübernahme selbst gibt es schon. Ihre harte Kante sitzt an der Schwelle. Wer neu kommt, ist erst Anwärter und entscheidet noch nicht, wer geht, nimmt keinen verkäuflichen Anteil mit. Über diese Schwelle entscheiden die Etablierten, die schon volle Stimmen haben. Die mit Macht bestimmen den Zugang derer, die noch keine haben. Genau das kann zur Erbaristokratie der Dienstältesten werden, und Darios Antrag ist der Moment, in dem der Betrieb vor allen verhandelt, wie offen seine Tür für die Nächsten bleibt.

Der Boden, auf dem die Halle steht

Ein Betrieb steht auf Grund und Boden, und über Boden greift Spekulation am leichtesten zu. In Aylins Welt liegt der Boden unter der Halle deshalb in einer regionalen Treuhand, derselben, die in der Gegend Grundstücke hält, damit niemand den Betrieb unter der Belegschaft wegverkaufen kann. Das Gebäude gehört dem gebundenen Betrieb, der Boden der Treuhand, und ein Hebel zur Spekulation fehlt.

Boden dauerhaft dem Markt zu entziehen, das gibt es bisher vor allem im Wohnen. Das Mietshäuser Syndikat ist ein bundesweiter Verbund selbstverwalteter Hausprojekte und zugleich eine Rechtskonstruktion, die Häuser dauerhaft dem Markt entzieht, über 160 Projekte sind so realisiert. In Berlin gründete sich Anfang 2021 die Stadtbodenstiftung, der erste deutsche Community Land Trust, der das Grundstück hält und Erbbaurechte vergibt. Die Zahl solcher Trusts in Europa wuchs von 33 im Jahr 2017 auf über 350. In den 2040ern greift dasselbe Prinzip auch unter Gewerbe.

Wessen Zeit hier nicht zählt

Jana, Mitte dreißig, arbeitet Teilzeit, weil sie morgens und abends ihre Mutter pflegt. Die Stimme wächst hier mit der Zeit, die jemand im Betrieb verbringt, und Janas Zeit wird zu Hause gebraucht. So fällt der Schatten dieser Welt ausgerechnet auf die, die anderswo am meisten leisten.

Der Betrieb sieht Jana, er legt ihre Schichten um die Pflegezeiten herum, ohne dass sie darum kämpfen muss, und das ist weit mehr, als ihr früherer Arbeitgeber je tat. Es reicht nur nicht bis zu ihrer Stimme. Jana versorgt ihre Mutter Tag für Tag, und diese Arbeit wiegt schwerer als manche Schicht, nur findet sie woanders statt, und woanders zählt in dieser Ordnung wenig. Ein Antrag, Pflegezeit auf das Mitspracherecht anzurechnen, läuft Gefahr, genau die Verbindung zu lockern, die den ganzen Betrieb zusammenhält. Das ist niemandes Bosheit, es folgt aus dem Herzstück der Welt, und gegen diese Kälte greift keine Satzung.

Diese Welt ist um den Betrieb gebaut, und ihre Freiheit gilt denen drinnen. Wer keinen Betrieb hat, dem er angehören könnte, der Plattformfahrer, die Soloselbständige, und wer ständig wechseln muss und deshalb ewig Anwärter bleibt, steht draußen. Ein einzelner gebundener Betrieb wird dadurch besser. Eine bessere Wirtschaft wird daraus noch lange nicht.

Damit Helene keine Ausnahme bleibt

Heute ist ein Betrieb wie der von Aylin die Ausnahme. Helene musste den Weg, ihren Betrieb an die Belegschaft zu übergeben, gegen den Strom erkämpfen, mit Anwält*innen, mit Sonderkonstruktionen und gegen die feste Gewohnheit, eine Firma zu verkaufen oder zu vererben. Damit dieser Weg gangbar wird, müssen zwei Dinge zusammenkommen. Erstens eine Rechtsform, die so einfach zu gründen ist wie eine GmbH. Zweitens eine steuerliche Behandlung, die das Übergeben an die Belegschaft weder bestraft noch bevorzugt, genau die Neutralität, die der Entwurf der neuen Rechtsform vorsieht. Sind beide da, steht das Übergeben als echter dritter Weg neben Verkauf und Schließung, gangbar auch ohne den Idealismus, den Helene gebraucht hat.

Den Schub dafür liefert die Übergabewelle vom Anfang. Wenn über eine halbe Million Betriebe in wenigen Jahren ohne Nachfolge dastehen und Tausende davon gesund sind, dann ist die Frage, wem ein Betrieb nach dem Rückzug der Gründer*innen gehört, keine Randfrage mehr. Aus Helenes einsamer Entscheidung wird in dieser Zukunft ein eingeübter Pfad, den Steuerberatung, Kammern und regionale Treuhänder kennen und anbieten. Eine Inhaberin kann den dritten Weg dann so selbstverständlich gehen wie heute den Verkauf.

Entschieden ist dabei nichts. Gleich hinter der Bahnlinie führt Lehmann seinen freien Betrieb weiter, er entscheidet allein und schnell und behält seinen Erlös, sollte er einmal verkaufen. Was ihm fehlt, sind Leute. Seine Fachkräfte wandern langsam zu den gebundenen Betrieben ab, die mit Mitbesitz halten, was Lehmann mit Gehalt halten muss. Welche der beiden Wirtschaftsweisen sich durchsetzt, steht offen, und diese Offenheit gehört zu einer Welt, die noch im Werden ist.

Woran sich entscheidet, wem die nächste Firma gehört

Leicht wird nichts davon. Die Rechtsform kann im Gesetzgebungsverfahren verwässern, die Boden-Modelle stecken im Klein-Klein der Kommunen, die Macht kann bei einer schmalen Steward-Kaste hängen bleiben, und für die Pflege hat bisher niemand eine Antwort.

Trotzdem läuft das Verfahren bereits. Während du das liest, schreibt ein Ministerium an der Rechtsform, mit der ein Betrieb sich selbst gehören kann. Ob daraus eine Werkstatt wie die von Aylin wird, entscheidet sich an jedem einzelnen Betrieb, dessen Inhaberin in den nächsten Jahren in Rente geht, an der Frage, ob sie zusperrt, an einen Investor verkauft oder an die Leute übergibt, die schon da sind.


Quellen

  1. KfW Research, Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/Nachfolge-im-deutschen-Mittelstand.html
  2. Bundesministerium der Justiz, Gesetzgebungsverfahren Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_GmgV.html
  3. Stiftung Verantwortungseigentum: https://stiftung-verantwortungseigentum.de/
  4. Anne Sanders u. a., akademischer Entwurf zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, Mohr Siebeck 2024; Uni Bielefeld: https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/sanders/
  5. Employee Ownership Association und White Rose Employee Ownership Centre, UK EO Business Register (Mai 2025), 560 Übergaben an Employee Ownership Trusts im Jahr 2024: https://employeeownership.co.uk/
  6. European Community Land Trust Network, Wachstum von 33 (2017) auf über 350 Trusts: https://www.housingeurope.eu/community-land-trusts-in-europe/
  7. Stadtbodenstiftung Berlin, erster deutscher Community Land Trust: https://stadtbodenstiftung.de/
  8. Mietshäuser Syndikat: https://www.syndikat.org/

Blogadmin, kritischer Zukunftsforscher und Realutopist. Mehr über den Blogansatz unter dem Menüpunkt Philosophie.

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